Zwei Themen im Bereich Asyl und Menschenrechte haben auch während – und trotz – der Corona-Krise im Jahr 2020 die interessierte Öffentlichkeit beschäftigt. Das waren
1. die Verstaatlichung der Rechtsberatung im Asylverfahren und die Überführung in die BBU (Bundesagentur des Innenministeriums) und
2. der Brand des Flüchtlingslagers auf der griechischen Insel Lesbos, und das was dann mit den Menschen geschah, die sich vor dem Feuer retten konnten. Stichwort KaraTepe.
2020 ein Enscheidungs-Jahr für die Rechtsberatung im Asylverfahren
Für die Asylrechtsberatung begann das Jahr 2020 mit einer schweren Hypothek: Die türkis-grünen Regierungsverhandlungen waren eben, mit einem sehr enttäuschenden Asylkapitel, zu Ende gegangen.
Bis zuletzt hatten sämtliche Flüchtlingsorgnisationen der Allianz #FairLassen gehofft, dass für die Grünen die Verstaatlichung der Rechtsberatung eine rote Linie darstellen würde. – Nun war klar, dass das Vorhaben, welches von Minister Kickl initiiert wurde, unverändert fortgesetzt werden sollte. Es folgten intensive Verhandlungen mit dem Justizministerium, in denen zumindest die absolute Weisungsfreiheit der Rechtsberatung sichergestellt werden konnte.
Die schlimmsten Giftzähne konnten der staatlichen Rechtsberatung damit gezogen werden. Das strukturelle Problem bleibt: Österreich hat nun als einziges Land in Europa eine Rechtsberatung und Vertretung, die direkt dem Staat untersteht.